Aufzeichnung vom 22.04.2024 / jederzeit abrufbar bis 31.12.2024
Ort: Seminar im Selbststudium | SELBSTSTUDIUM
99,00 € *
2.5 Zeitstunden gemäß §15 FAO
BGH setzt Rechtsprechung zum Sachverständigenhonorar ganz neu auf (VI ZR 280/22)
- SV-Honorarerstattung folgt nun dem modifizierten subjektbezogenen Schadenbegriff vom 16.01.2024
- frühere Leitlinien werden ausdrücklich aufgegeben
- Klare Differenzierung: fordert der Geschädigte selbst? | geht der SV aus abgetretenem Recht vor?
- Wie geht man damit in den ungezählten laufenden Prozessen um die Zeithonorar-Kampagne der Allianz und anderer Versicherer um?
- Die Kampagnenversicherer werden umschalten auf Rückforderung
- Wie muss sich der Schadengutachter bei der Rückforderung durch den Versicherer verhalten?
- Gleicher Anwalt auf dem Rückweg wie auf dem Hinweg?
- Und wenn der Versicherer den Gutachter ohnehin auf Rückzahlung verklagt, ist es sehr naheliegend, dass er damit auch den Gutachteninhalts-Regress verbindet
- Die Rechtsprechung zum Regress des Versicherers gegen den Schadengutachter
- Schlussendlich: Das wird dann bei anderen Schadenpositionen - auch schon in den Instanzen - genauso kommen. Was macht man nun sinnvollerweise wie?
Seminargebühr: EUR 99,00 zzgl. 19% MwSt. inkl. Seminarunterlagen, Aufzeichnung und Teilnahmebestätigung über 2,5 FAO-Std.
Unsere Selbststudium-Seminare erfüllen die Voraussetzungen des § 15 FAO
Zu unseren Seminaren im Selbststudium: Hierbei handelt es sich um eine Video-Aufzeichnung eines Online-Seminars. Neben dem Video erhalten Sie einen kurzen Multiple-Choice-Test (Fragebogen mit 4 Fragen und 3 Antwortmöglichkeiten, wovon eine Antwort korrekt ist) per E-Mail zugesendet, den Sie uns ausgefüllt zurücksenden und anschließend Ihre Teilnahmebescheinigung von uns erhalten. Sie können das Video jederzeit unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt anschauen