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SELBSTSTUDIUM: BGH setzt Rechtsprechung zum Sachverständigenhonorar ganz neu auf - VI ZR 280/22 (25348-S)
31.12.2024
Aufzeichnung vom 22.04.2024 / jederzeit abrufbar bis 31.12.2024

Ort: Seminar im Selbststudium | SELBSTSTUDIUM
99,00 € *
2.5 Zeitstunden gemäß §15 FAO
- jederzeit und an jedem Ort abrufbar bis zum 31.12.2024 -


BGH setzt Rechtsprechung zum Sachverständigenhonorar ganz neu auf (VI ZR 280/22)
  • SV-Honorarerstattung folgt nun dem modifizierten subjektbezogenen Schadenbegriff vom 16.01.2024 
  • frühere Leitlinien werden ausdrücklich aufgegeben
  • Klare Differenzierung: fordert der Geschädigte selbst? | geht der SV aus abgetretenem Recht vor?
  • Wie geht man damit in den ungezählten laufenden Prozessen um die Zeithonorar-Kampagne der Allianz und anderer Versicherer um?
  • Die Kampagnenversicherer werden umschalten auf Rückforderung
  • Wie muss sich der Schadengutachter bei der Rückforderung durch den Versicherer verhalten?
  • Gleicher Anwalt auf dem Rückweg wie auf dem Hinweg?
  • Und wenn der Versicherer den Gutachter ohnehin auf Rückzahlung verklagt, ist es sehr naheliegend, dass er damit auch den Gutachteninhalts-Regress verbindet
  • Die Rechtsprechung zum Regress des Versicherers gegen den Schadengutachter
  • Schlussendlich: Das wird dann bei anderen Schadenpositionen - auch schon in den Instanzen - genauso kommen. Was macht man nun sinnvollerweise wie?

     

Seminargebühr: EUR 99,00 zzgl. 19% MwSt. inkl. Seminarunterlagen, Aufzeichnung und Teilnahmebestätigung über 2,5 FAO-Std.

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Zu unseren Seminaren im Selbststudium:
Hierbei handelt es sich um eine Video-Aufzeichnung eines Online-Seminars. Neben dem Video erhalten Sie einen kurzen Multiple-Choice-Test (Fragebogen mit 4 Fragen und 3 Antwortmöglichkeiten, wovon eine Antwort korrekt ist) per E-Mail zugesendet, den Sie uns ausgefüllt zurücksenden und anschließend Ihre Teilnahmebescheinigung von uns erhalten. Sie können das Video jederzeit unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt anschauen