Dr. Isabell Götz ist seit Anfang 2000 als Familienrichterin tätig, zunächst am AG München, ab 2006 am Oberlandesgericht München im 2. Senat (Familiensenat, zugleich zuständig für Anwaltshaftung im Familienrecht) und seit 2014 als Vorsitzende des 16. Familiensenats. Sie ist Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V., Lehrbeauftragte der Universität Mannheim und langjährige Dozentin in der Richter- und Anwaltsfortbildung. Hinzu kommen Tätigkeiten als Herausgeberin, Beiratsmitglied und Autorin, etwa im Palandt, in dem sie u.a. für das gesamte Kindschafts-, das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht zuständig ist.