Seit 1994 Richter, ab 1995 Familienrichter am AG Potsdam, ab 1998 Mitglied des 1. Familiensenats des OLG Brandenburg, seit 2002 Richter am OLG Brandenburg und seit 2011 stellvertretender Vorsitzender des 1. Familiensenats des OLG Brandenburg. Zudem ist er Prüfer im 1. + 2. Juristischen Staatsexamen und seit 2005 in der Rechtsanwaltsfortbildung tätig. Herr Götsche kann auf zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zum Familienrecht verweisen. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift FamRB und des FamExpress (Deubner-Verlag) sowie Mitarbeiter des juris Praxisreports zum Familienrecht und Beirat der Zeitschrift FuR. Ferner kommentiert er in mehreren familienrechtlichen Werken das materielle Recht und Verfahrensrecht.