Prof. Dr. Isabell Götz war von Anfang 2000 bis Ende September 2023 als Familienrichterin tätig, zunächst am AG München, ab 2006 am Oberlandesgericht München im 2. Senat (Familiensenat, zugleich zuständig für Anwaltshaftung im Familienrecht) und seit 2014 als Vorsitzende des 16. Familiensenats. Sie ist Ehrenvorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V., Mitglied im Vorstand der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht, Lehrbeauftragte der Universität Mannheim und langjährige Dozentin in der Richter- und Anwaltsfortbildung. Hinzu kommen Tätigkeiten als Herausgeberin, Beiratsmitglied und Autorin, etwa im Grüneberg, in dem sie u.a. für das gesamte Kindschafts-, das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht zuständig ist.