Prof. Dr. Andreas Mosbacher ist seit Mai 2013 als Richter am  Bundesgerichtshof tätig, zunächst im 1. Strafsenat, seit 2017 im 5.  (Leipziger) Strafsenat und seit 2018 auch im Großen Senat für  Strafsachen. Zuvor war er viele Jahre Vorsitzender Richter am  Landgericht Berlin und leitete eine große Wirtschaftsstrafkammer. Seit  2012 ist er Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht,  insbesondere Wirtschaftstrafrecht und Revisionsrecht, an der Universität  Leipzig. Er ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für  Wirtschaftsstrafrecht (NZWiSt) und Redaktionsmitglied der Neuen  Zeitschrift für Strafrecht (NStZ). Neben einer Vielzahl von  Publikationen zum Strafrecht, Strafprozessrecht und  Wirtschaftsstrafrecht hält er zahlreiche Vorträge vor Richtern,  Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen. Als  Sachverständiger wird er regelmäßig in Gesetzgebungsverfahren zum  Strafrecht und Strafprozessrecht angefragt. 
								
															
								
									
	