Prof. Dr. Andreas Mosbacher ist seit Mai 2013 als Richter am Bundesgerichtshof tätig, zunächst im 1. Strafsenat, seit 2017 im 5. (Leipziger) Strafsenat und seit 2018 auch im Großen Senat für Strafsachen. Zuvor war er viele Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin und leitete eine große Wirtschaftsstrafkammer. Seit 2012 ist er Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftstrafrecht und Revisionsrecht, an der Universität Leipzig. Er ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht (NZWiSt) und Redaktionsmitglied der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ). Neben einer Vielzahl von Publikationen zum Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht hält er zahlreiche Vorträge vor Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen. Als Sachverständiger wird er regelmäßig in Gesetzgebungsverfahren zum Strafrecht und Strafprozessrecht angefragt.