Herr Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, arbeitet seit 1995 als Amtsanwalt bei der Amtsanwaltschaft Berlin, die für Vergehen der einfachen und mittleren Kriminalität zuständig ist. Herr Andreas Winkelmann ist seit 2009 Leiter der Abteilung 31, in der die Bearbeitung verbotener Kraftfahrzeugrennen seit Mitte 2018 in Berlin konzentriert und dort in einer Sonderzuständigkeit verfolgt werden.
Zum Themenkreis verbotene Kraftfahrzeugrennen hat er mehrere Publikationen in juristischen Fachzeitschriften verfasst. Er ist Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin und war im Januar 2024 Referent auf dem VGT Goslar.