Christoph Weinbrenner ist Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, derzeit insbesondere in den Bereichen Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen.
Vita:
Studium in Gießen und Nottingham (GB). Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der JLU Gießen. Promotion zu einem aktienrechtlichen Themabei Prof. Dr. Uwe H. Schneider (TU Darmstadt). Referendariat in Hessen. Bis 2010 Rechtsanwalt in Gießen in einer Rechtsanwalts-/Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Seit 2010 Staatsanwalt in Hessen, zunächst in einer allgemeinen Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt und ab 2012 bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Eingreifreserve). Seit 2012 im Schwerpunkt mit größeren wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren befasst (insb. Cum-/Ex, Steuerstrafverfahren, Subventionsbetrug).
Derzeit Leiter der Zentralstelle für Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen (ZVV) bei der GenStA Frankfurt. Mitautor von Ghassemi-Tabar, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§§ 16-18, 23, 24 LkSG).