Seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Gehört als Mitbegründer seit 1993 der Sozietät Jennißen Harren Lützenkirchen an. Dr. Lützenkirchen ist seit September 2005 „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Bearbeitet neben Mandaten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Zwangsversteigerung von Immobilien fast ausschließlich mietrechtliche Mandate. Dr. Lützenkirchen ist Herausgeber des Anwaltshandbuchs Mietrecht (2. Auflage Juli 2003), und hat zahlreiche eigene Fachbücher veröffentlicht (z.B. Beck-Rechtsberater im dtv „Mietnebenkosten von A – Z“). Seit 1996 ist er regelmäßig für verschiedene Veranstalter als Referent in der Fortbildung von Hausverwaltern, Maklern oder Rechtsanwälten tätig.