09:00 - 11:30 Uhr
Ort: Online-Seminar |
99,00 € *
2.5 Zeitstunden gemäß §15 FAO
Was Sie dazu wissen müssen!
Wenn es nur die Wohnungseigentümer wären, die den WEG-Verwalter und Rechtsanwalt mit Anrufen, E-Mails und sonstigen Anliegen beschäftigen. Auch Mieter werden immer häufiger - veranlasst durch den vermietenden Wohnungseigentümer - beim Verwalter und Rechtsanwalt vorstellig und beschäftigen ihn mit mutmaßlichen Ansprüchen, teilweise auch Anträgen. Das reformierte WEG bezieht den Mieter in die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein. Der Verwalter muss also wissen, wann er wie handeln muss, vor aller aber, wann nicht.
Aus den Inhalten:
- Der Mieter und die E-Mobilität
- Belegprüfung durch den Mieter; darf der das?
- Wann müssen Mieter bauliche Veränderungen dulden, wann nicht, was macht der Verwalter?
- Wer kündigt dem Mieter Erhaltungsmaßnahmen an, was muss beim Beschluss beachtet werden?
- Welcher Kostenverteilung gilt gegenüber dem Vermieter, wenn die Gemeinschaft die Schlüssel ändert?
- Der Mieter als Störer, wer ist zuständig, die Gemeinschaft oder der vermietende Wohnungseigentümer?
Empfehlung nach § 15 FAO / 2,5 Zeitstunden
Seminargebühr: EUR 99,00 zzgl. 19% MwSt.
inkl. Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung
Übrigens: Unsere Online-Seminare sind auch im Selbststudium/e-Learning abrufbar (jederzeit und an jedem Ort). Klicken Sie hier, um unser Angebot der Seminare im Selbststudium zu sehen: SELBSTSTUDIUM