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ONLINE: Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - Was Sie jetzt wissen müssen! (25437)
14.07.2025
15:00 - 17:30 Uhr

Ort: Online-Seminar |
99,00 € *
2.5 Zeitstunden gemäß §15 FAO

Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - Was Sie jetzt wissen müssen!

Zum 1. 6. 2025 ist das KostBRÄG 2025 in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat nicht nur eine Anhebung der Gebührenbeträge für den Wahlanwalt und für den beigeordneten Anwalt mit sich gebracht. Auch inhaltliche Änderungen sind vorgenommen worden, so die Anrechnungsvorschrift des § 15a Abs. 2 RVG, die Anhebung der Beratungshilfegebühren, die Einführung der fiktiven Terminsgebühr in Kindschaftssachen. Darüber hinaus sind auch die Gerichtsgebühren in Familiensachen angehoben worden. Auch einige Regelwerte sind in Familiensachen angehoben worden.Besondere Bedeutung hat derzeit das Übergangsrecht, insbesondere für die Anwaltsgebühren. Es stellt sich für den Anwalt die Frage, wann er bereits nach den Gebührenbeträgen und Werten abrechnen darf und wann für ihn noch die alten Beträge gelten. Gerade in Familiensachen ergeben sich hier aufgrund der besonderen Konstellationen auch besondere Probleme.

  • Anhebung der Wahlanwaltsgebühren
  • Anhebung der Verfahrenskostenhilfegebühren
  • Anhebung der Beratungshilfegebühren
  • Anrechnung nach § 15a Abs. 2 RVG
  • Einführung der fiktiven Terminsgebühr in Familiensachen
  • Anhebung der Regelwerte in Kindschaftssachen, Ehewohnungssachen, Gewaltschutzsachen und Abstammungssachen
  • Beschwerde gegen die Ablehnung eines Arrestantrags
  • Zwangsgeldverfahren nach § 35 FamFG
  • Übergangsrecht / Grundzüge + Einzelfälle von A-Z
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Seminargebühr: EUR 99,00 zzgl. 19% MwSt.
inkl. Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung

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