RA Kroll leistete sein Referendariat in Bielefeld und London, seit 2004 ist er zur Anwaltschaft zugelassen, 2010 wurde er von der RAK Berlin zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt. Er ist Partner einer traditionsreichen Berliner Kanzlei, die über 60 Jahre nahezu allein als Verkehrsrechtskanzlei spezialisiert war. Rechtsanwalt Kroll ist vorwiegend tätig in der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren sowie im Verkehrszivilrecht. Seit 2011 hält er Fachseminare im Verkehrsrecht.