15.00 - 17.30 Uhr
Ort: Online-Seminar |
99,00 € *
2.5 Zeitstunden gemäß §15 FAO
Überprüfung von Sachverständigengutachten im Erbrecht,
insbes. bei Testierunfähigkeit
- Einflussnahme auf das Sachverständigengutachten durch das Gericht bzw. Anwalt. Der unbekannte § 404 ZPO – Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen.
- Was muss ein Sachverständigengutachten beinhalten bzw. worauf muss es eingehen?
- Wann ist ein Sachverständigengutachten ungenügend?
- Die Feststellung der Anschlusstatsachen durch das Gericht
- Selektion und unzulässige Beweiswürdigung des Sachverständigen
- Ist ein Privatgutachten sinnvoll? Welchen Anforderungen sollte es entsprechen?
- Antrag auf Anhörung des Sachverständigen
- Wann besteht ein Anspruch auf ein weiteres Gutachten?
- Folgen für die Urteilsbegründung – formelhafte Darlegung
- Besonderheiten beim Gutachten zur Testierunfähigkeit, insbesondere bei Demenzen (Alzheimer, vaskuläre Demenz)
Seminargebühr: EUR 99,00 zzgl. 19% MwSt.
inkl. Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung
Unsere Online-Seminare erfüllen die Voraussetzungen des § 15 FAO.
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