Manfred Born ist seit 2010 Richter im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat am BGH; seit Juni 2017 ist er dessen stellvertretender Vorsitzender. Er hat umfangreich zum Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Zu seinen Publikationen gehören u. a. „Aktienrecht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (Henze/Born/Drescher, 6. Auflage 2015) und „GmbH-Recht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (Born, 2. Auflage 2020 in Vorbereitung). Im „Handbuch Managerhaftung“ (Krieger/Schneider, 3. Auflage 2017) bearbeitet Herr Born die Darlegungs- und Beweislast im Haftungsprozess. Er ist zudem Mitherausgeber und Co-Autor des VII. Bands des „Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts (Corporate Litigation)“ (6. Auflage 2020 in Vorbereitung) sowie des Kommentars „GmbHG“ (Gehrlein/Born/Simon, 4. Auflage 2019).