Dr. Falk Bernau ist seit 2017 Richter am BGH im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat. Nach seinem Eintritt in die (niedersächsische) Justiz 2003 wurde er 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den II. Zivilsenat des BGH abgeordnet. Ab 2012 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Bundesverfassungsgericht im Dezernat des für das Gesellschaftsrecht zuständigen Bundesverfassungsrichters Dr. h.c. Schluckebier. Im Jahr 2013 folgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Celle. Dr. Falk Bernau hat neben gesellschaftsrechtlichen auch umfangreich zu deliktsrechtsrechtlichen und zivilprozessualen Fragestellungen veröffentlicht.
Handels- und Gesellschaftsrecht
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