Professor Pfaff ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der SRH Hochschule Heidelberg. Neben seiner bundesweiten Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er zudem Dozent im Bereich der Fachanwaltsfortbildung (§ 15 FAO). Er hält Fort- und Weiterbildungen für Betriebs- und Personalräte, ist Referendarausbilder beim OLG Frankfurt.