Dr. Karczewski absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Genf. Nach zwei Jahren seiner juristischen Tätigkeit als Rechtsanwalt in Hamburg begann er 1994 seine richterliche Laufbahn als Richter im Höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen. Nach verschiedenen Verwendungen (Amts- und Landgericht, Staatsanwaltschaft) schloss sich 1997 die Ernennung zum Richter am Landgericht Lüneburg an.
In den Jahren 1999 bis 2002 wurde er von dort an den Bundesgerichtshof als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet und war im VI. Zivilsendat (Schadenersatz- und Arzthaftungsrecht) sowie in der Verwaltung des Bundesgerichtshofs tätig. Während dieser Zeit wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle ernannt, wo er nach dem Ende der Abordnung seine richterliche Tätigkeit in verschiedenen Zivilsenaten mit den Schwerpunktzuständigen Versicherungs-, Erb-, Bau- und Deliktsrecht fortsetzte.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort wurde er dem IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zugewiesen, der schwerpunktmäßig für Versicherungsrecht und Erbrecht zuständig ist. Dr. Karczewski ist Autor zahlreichter Veröffentlichungen zum Versicherungs- und Erbrecht und in diesen Bereichen auch vielfach als Referent tätig. Seit dem Wintersemester 2012/2013 ist er ferner Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum.
Seit Oktober 2022 ist er Vorsitzender Richter des IV. Zivilsenats am BGH in Karlsruhe und Mitglied des Notarsenats.