Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, ist Partner der Anwaltssozietät Fischer seit 1973. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts, insbesondere der betrieblichen Altersversorgung, des Familien- und Scheidungsrechts einschließlich der Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen sowie des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts. Als Referent hält er regelmäßig Vorträge in Seminaren und Arbeitsgemeinschaften über familienrechtliche, arbeitsrechtliche und Erbschaftsteuerliche Themen. Seine Publikationen kreisen um die Themen Familien-, Erb- und Erbschaftsteuerrecht in maßgeblichen juristischen Fachorganen wie Familienrechtszeitschrift (FamRZ), Deutsches Steuerrecht (DStR) und Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV).