Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator,
Barone Vogt Rechtsanwälte Part GmbB, München
Seine jahrelange arbeitsrechtliche Erfahrung u.a. als Rechtsschutzsekretär beim DGB Rechtsschutz und Geschäftsführer der EurAA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gibt er auch in Seminaren für Betriebsräte und Führungskräfte weiter.
Die Interessen des Mandanten stehen immer im Fokus. Im Arbeitsrecht bedeutet das oft nicht nur eine Kündigung abzuwenden, sondern auch, das künftige Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht noch durch einen langen Rechtsstreit zu belasten und dauerhaft zu zerstören.
„Meist vergessen die Parteien im ersten Ärger, dass Sie später wieder zusammenarbeiten müssen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht beenden möchten. Meine Aufgabe ist es, aus der Situation das Beste für den Mandanten zu machen und das bedeutet alle Möglichkeiten aufzuzeigen, aber auch ehrlich auf alle Risiken und Konsequenzen hinzuweisen. So kann der Mandant entscheiden, wie er weiter vorgehen möchte.“
Als Anwalt verfolgt Herr Barone daher - wann immer möglich - den Weg der Schlichtung und des außergerichtlichen Vergleiches, um mehr für den Mandanten zu erreichen und schneller als durch richterliches Urteil.
Sind die Chancen vor Gericht besser als das Vergleichsangebot, erstreitet Herr Barone aber auch auf diesem Wege das Recht seiner Mandanten.
Über das individuelle Arbeitsrecht hinaus ist Herr Barone auch erfahrener Berater für Betriebsräte, insbesondere für das Gestalten und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen, sowie -als zertifizierter Mediator- auch für Einigungsstellen.
Herr Barone ist als Fachanwalt Spezialist für individuelles und kollektives Arbeitsrecht, hat aber u.a. auch Erfahrung in vielen Bereichen des Strafrechts und Einwanderungsrechts.